VGH Bayern - Beschluss vom 22.05.2013 (8 C 13.30078)
I. Die Beschwerde wird verworfen. II. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. I. Der Kläger wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 7. Dezember [...]