OVG Niedersachsen - Beschluss vom 26.11.2013 (4 OA 284/13)
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers ist begründet. Denn das Verwaltungsgericht hat den Gegenstandswert des erstinstanzlichen Verfahrens mit 495 EUR (11 Wochen x 45 EUR je Reitstunde) zu niedrig [...]