OVG Hamburg - Beschluss vom 11.02.2013 (3 Nc 48/11)
Der Gegenstandswert für die rechtsanwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin hinsichtlich des Mehrvergleichs wird auf 1.250,- Euro festgesetzt. Über den Antrag entscheidet nach der gemäß § 33 [...]