OLG Rostock - Beschluss vom 04.02.2013 (3 U 101/10)
Auf die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss des Senats vom 29.09.2011 abgeändert und der Streitwert des Berufungsverfahrens auf 50.255,00 €, der des Vergleichs auf 86.855,00 € [...]