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OLG Rostock - Beschluss vom 25.11.2013 (Ws 359/13)

Erstreckung der Pflichtverteidigerbeiordnung auf VerbundverfahrenVergütung des Pflichtverteidigers bei fehlendem Tätigwerden im VerbundverfahrenDifferenzierung...

Die Beschwerde wird auf Kosten des Verteidigers als unbegründet verworfen. I. Der Angeklagte wurde am 17.04.2013 vom Amtsgericht Waren (Müritz) wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung der [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 04.02.2013 (3 U 101/10)

Zulässigkeit der Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Streitwertfestsetzung

Auf die Gegenvorstellung der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss des Senats vom 29.09.2011 abgeändert und der Streitwert des Berufungsverfahrens auf 50.255,00 €, der des Vergleichs auf 86.855,00 € [...]