OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.09.2013 (6 W 60/13)
Der Beschluss wird - nach teilweiser Rücknahme des Kostenfestsetzungsantrages im Beschwerdeverfahren - dahin abgeändert, dass die Beklagte der Klägerin lediglich 35.496,72 € nebst Zinsen in der festgesetzten Höhe zu [...]