LSG Bayern - Beschluss vom 05.12.2013 (L 15 SF 355/13 E)
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 28. August 2013 wird als unzulässig verworfen. II. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I. Der Kläger, Erinnerungs- und [...]