LAG Düsseldorf - Beschluss vom 25.06.2013 (2 Ta 291/13)
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 15.04.2013 teilweise wie folgt abgeändert: Der Gerichtsgebührenwert gemäß § 63 Abs. 2 GKG wird auf 24.750,00 € festgesetzt. Im [...]