FG Sachsen - Beschluss vom 16.05.2013 (8 V 411/13 (Kg))
Der Gegenstandswert wird auf EUR 1.104,00 festgesetzt. Die Regelungswirkung der begehrten Entscheidung ist vorliegend nicht durch den Abschluss des Einspruchsverfahrens beschränkt ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. [...]