OLG Hamm - Beschluss vom 17.01.2012 (III-5 RVGs 38/11)
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von insgesamt 37.378,- € eine Pauschgebühr in Höhe von insgesamt 63.000,- € (i. W.: dreiundsechzigtausend Euro) bewilligt. Der weitergehende Antrag [...]