ArbG Schwerin, vom 11.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 55 Ca 2383/11
Prozesskostenhilfe; Ratenzahlung; Rechtsanwaltshonorar; Differenzgebühr; Beschwerde; Erinnerung; Kostenansatz - Beschwerde der Partei mit Prozesskostenhilfe gegen den Kostenansatz wegen des Rechtsanwaltshonorars
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.02.2012 - Aktenzeichen 5 Ta 37/11
DRsp Nr. 2012/23358
Prozesskostenhilfe; Ratenzahlung; Rechtsanwaltshonorar; Differenzgebühr; Beschwerde; Erinnerung; Kostenansatz - Beschwerde der Partei mit Prozesskostenhilfe gegen den Kostenansatz wegen des Rechtsanwaltshonorars
1. Im Zweifel muss eine Eingabe, mit der der PKH-Begünstige die Höhe der festgesetzten Raten angreift, sowohl als eine Beschwerde gegen die Festsetzung der Raten als auch - hilfsweise für den Fall des fehlenden Erfolgs der Beschwerde - als ein eigenständiger Antrag auf Herabsetzung der Ratenzahlungspflicht nach § 120 Absatz 4ZPO verstanden werden.
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