LAG Hamburg - Beschluss vom 15.02.2012 (1 Sa 31/11)
Der Gegenstandswert wird für die Berufung und den Vergleich auf € 7.200 festgesetzt. I. Die Klägerin, die etwa € 2.400 brutto monatlich verdient, verlangte von der Beklagten den Abschluss eines Altersteilzeitvertrages. [...]