OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.02.2011 (4 E 1138/10)
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 300 Euro festgesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Die zulässige Beschwerde ist [...]