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OLG Rostock - Beschluss vom 15.06.2011 (I Ws 166/11)

Umfang der Bestellung zum Pflichtverteidiger; Tätigwerden bei Abwehr von Adhäsionsansprüchen ohne gesonderte Beiordnung

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die der Beschwerdeführerin aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung für ihre Tätigkeit im Adhäsionsverfahren wird auf 474,81 € (vierhundertvierundsiebzig 81/100 Euro) [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 28.03.2011 (3 W 52/11)

Zulässigkeit der Beschwerde einer Prozesspartei gegen die zu niedrige Streitwertfestsetzung

1. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 27.01.2011 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts [...]