OLG Rostock - Beschluss vom 28.03.2011 (3 W 52/11)
1. Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Stralsund vom 27.01.2011 wird als unzulässig verworfen. 2. Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts [...]