OLG Oldenburg - Beschluss vom 06.07.2011 (1 Ws 351/11)
Die Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 1. Juni 2011 wird als unbegründet verworfen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Rechtsanwalt [...]