Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 29. Juni 2010 abgeändert und der Streitwert auf 57.231,34 Euro festgesetzt.
I. Gegenstand des zwischen den Beteiligten geführten Rechtsstreits vor dem Sozialgericht war ein Statusfeststellungsverfahren nach §
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