LSG Bayern - Beschluss vom 04.03.2011 (L 5 R 647/10 B)
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 29. Juni 2010 abgeändert und der Streitwert auf 57.231,34 Euro festgesetzt. I. Gegenstand des zwischen den Beteiligten geführten [...]