LAG Köln - Beschluss vom 05.08.2011 (9 TaBV 78/10)
wird der Gebührenstreitwert für das Beschwerdeverfahren auf EUR 16.000,00 festgesetzt. Nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln hängt - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts [...]