LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 25.02.2011 (1 Ta 483/10)
Auf die Beschwerde der Klägervertreter wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Oktober 2010 - 8 Ca 2570/10 - aufgehoben. Der Wert gem. § 33 RVG wird für das Verfahren auf 14.380,00 Euro und für [...]