LAG Düsseldorf - Beschluss vom 07.04.2011 (2 Ta 767/10)
Auf die Beschwerde von Rechtsanwalt Meixner wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 19.11.2010 abgeändert: Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 4.000,00 € festgesetzt. I. Die Beteiligten [...]