BGH - Beschluss vom 30.03.2011 (EnVR 51/10)
Die Betroffene hat die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten der Rechtsbeschwerdegegnerin zu tragen. Der Wert des Beschwerde- und [...]