LAG Hamburg - Beschluss vom 12.04.2010 (4 Ta 5/10)
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. November - 27 Ca 409/08 - wird zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin hat eine Beschwerdegebühr in Höhe von € 40,00 zu tragen. Gegen [...]