VGH Bayern - Beschluss vom 22.10.2009 (22 C 09.2504)
In Abänderung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Juli 2009 wird der Streitwert für das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf 5.000 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde [...]