Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 1. Kammer - vom 12. Mai 2009 geändert und der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.601,72 EUR festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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