OLG Hamm - Beschluss vom 19.06.2009 (25 W 171/09)
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdewert beträgt 594,00 EUR. Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1, 569 ZPO zulässige [...]