LSG Nordrhein-Westfalen vom 21.01.2009
L 10 B 20/08 P
Normen:
SGG § 197a Abs. 1; GKG § 1 Nr. 4; GKG § 52 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 14.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 P 310/06

Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Streitigkeiten gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach dem SGB XI

LSG Nordrhein-Westfalen, vom 21.01.2009 - Aktenzeichen L 10 B 20/08 P

DRsp Nr. 2009/15152

Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Streitigkeiten gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach dem SGB XI

In Streitigkeiten gegen einen Schiedsstellenbeschluss nach dem SGB XI ist die Streitwertfestsetzung nach Ermessen eröffnet, weil es für keine im GKG festgelegten pauschalen Streitwerte gibt und es insbesondere nicht um eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt geht. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 197a Abs. 1; GKG § 1 Nr. 4; GKG § 52 Abs. 1;
Vorinstanz: SG Köln, vom 14.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 23 P 310/06