LSG Thüringen - Beschluss vom 26.01.2009 (L 6 B 256/08 SF)
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 29. Oktober 2008 abgeändert und die zu erstattende Vergütung auf insgesamt 755,02 Euro festgesetzt. Der Beschluss kann nicht [...]