VGH Bayern - Beschluss vom 10.09.2008 (22 C 08.2261)
I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens. Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den [...]