OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 16.09.2008 (8 E 10988/08.OVG)
Unter Abänderung des zum Urteil vom 20. August 2008 ergangenen Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird der Wert des Streitgegenstandes auf 15.000,-- € festgesetzt. Auf die [...]