OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.01.2008 (13 E 50/08)
Die Beschwerde ist unzulässig. Nach §§ 68 Abs. 1 Satz 3, 63 Abs. 3 Satz 2 GKG ist die Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung nur zulässig, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung [...]