OLG Rostock - Beschluss vom 10.07.2008 (1 U 90/08)
Die zulässige Gegenvorstellung ist unbegründet. Derzeit sind vor dem Senat zu (nahezu) identischen Sach- und Rechtsfragen gegen den Beklagten zwei Verfahren anhängig: jenes zum Az.: 1 U 173/07 und das vorliegende [...]