OLG Nürnberg - Beschluss vom 27.11.2008 (6 W 2061/08)
I. Das Landgericht setzte den Streitwert mit Beschluss vom 19. August 2008 zunächst auf 184 677,52 Euro fest. Hiergegen legte der Beklagtenvertreter Beschwerde ein, weil er einen höheren Streitwert für richtig hielt. [...]