OLG Naumburg - Beschluss vom 21.04.2008 (6 W 35/08)
1. Es geht darum, ob die nach Nr. 9003 Kostenverzeichnis zum GKG erhobene Aktenversendungspauschale in Höhe von 12,00 EUR auch die Auslagen des Anwaltes für die Rücksendung der Akten deckt. 2. Dem Erinnerungsführer, [...]