OLG Koblenz - Beschluss vom 20.02.2008 (1 AR 9/08)
Die Voraussetzungen des § 51 RVG liegen nicht vor. Das Verfahren war in keinem Verfahrensabschnitt besonders umfangreich oder besonders schwierig. Zur Begründung wird auf die Stellungnahmen der Strafkammervorsitzenden [...]