OLG Dresden - Beschluss vom 03.06.2008 (6 W 139/08)
1. Das Landgericht hat den Streitwert bis zum 08.08.2007 auf 36.028,00 EUR und ab dem 09.08.2007 auf 74.233,79 EUR festgesetzt. Dabei hat es auf die Nennbeträge der streitgegenständlichen Sicherungshypotheken [...]