LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 16.12.2008 (L 10 R 5747/08 W-B)
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen vom 21.11.2008 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Beschwerde ist [...]