LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.10.2008 (3 Ta 210/08)
I. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle weigert sich im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG, die Einigungsgebühr für einen Mehrvergleich nicht, wie beantragt, nach Nr. 1000 VV RVG festzusetzen. Sie hält im Hinblick [...]