FG Köln - Beschluss vom 08.12.2008 (10 Ko 1455/08)
I. Der Erinnerungsgegner ist Landwirt, der seinen Gewinn nach § 13 a EStG ermittelte. Da er den Gewinn aus einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung auf seine Tochter nicht erklärt hatte, schätzte der Beklagte den [...]