OLG Naumburg - Beschluss vom 10.10.2007 (8 WF 226/07)
Die zulässige sofortige Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe (§ 127 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO) ist begründet, weil die Geltendmachung von Kindesunterhalt seitens der Antragstellerin - abweichend von der [...]