LAG Köln - Beschluss vom 22.10.2007 (2 Ta 279/07)
I. Zwischen den Parteien war eine Kündigungsschutzklage anhängig. Zusätzlich machte die Klägerin Weiterbeschäftigung geltend. Die Monatsvergütung der Klägerin betrug 1.387,50 EUR brutto. Die Beklagte begründete die [...]