FG Hamburg - Beschluss vom 07.11.2007 (4 K 114/07)
Die Streitwertfestsetzung bestimmt sich im Streitfall nach § 13 Abs. 1 GKG a.F. (= § 52 Abs. 1 GKG n.F.). Danach ist der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach [...]