OVG Sachsen - Beschluss vom 03.05.2006 (5 E 72/06)
Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 13.2.2006, mit dem dieses den Streitwert auf 1.192,49 EUR festgesetzt hat, ist unbegründet. Das [...]