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OVG Hamburg - Beschluss vom 29.11.2006 (2 Bs 148/06)

OVG Hamburg - Beschluss vom 29.11.2006 (2 Bs 148/06)

Die Festsetzung des Streitwerts für das erstinstanzliche Verfahren und das Beschwerdeverfahren auf jeweils 22.500 EUR beruht auf §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nrn. 1 und 2, 63 Abs. 2 und 3 GKG. Eine Herabsetzung des vom [...]
OVG Hamburg - Beschluss vom 10.01.2006 (1 So 177/05)

OVG Hamburg - Beschluss vom 10.01.2006 (1 So 177/05)

I. Der Antragsteller, dessen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO im Beschwerdeverfahren Erfolg gehabt hat, begehrt, dass bei der Festsetzung der zu erstattenden Kosten [...]