OLG Thüringen - Beschluss vom 25.01.2006 (9 W 692/05)
Die sofortige Beschwerde ist statthaft, insbesondere form- und fristgerecht erhoben, und auch sonst zulässig, §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 569 ZPO. In der Sache hat sie ebenfalls Erfolg. Die [...]