OLG Rostock - Beschluss vom 10.08.2006 (11 WF 4/06)
Die gemäß § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthaften sofortigen Beschwerde der Parteien, denen das Familiengericht nicht abgeholfen hat, sind zulässig und begründet. Entgegen der Ansicht des Familiengerichts ist der Abschluss [...]