LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.07.2006 (3 Ta 125/06)
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 richtet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts nach § 63 Abs. 2 GKG. Gegenstand des Ausgangsverfahrens war neben einem Zahlungsantrag über 648,00 EUR ein auf die [...]