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OVG Hamburg - Beschluss vom 11.08.2005 (3 So 76/05)

OVG Hamburg - Beschluss vom 11.08.2005 (3 So 76/05)

Die zulässige Beschwerde, mit der die Antragstellerin die Festsetzung eines geringeren Streitwerts begehrt, ist unbegründet. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht den Streitwert auf 3.750,- Euro festgesetzt. Gemäß §§ 53 [...]
OVG Hamburg - Beschluss vom 31.03.2005 (3 Bs 49/05)

OVG Hamburg - Beschluss vom 31.03.2005 (3 Bs 49/05)

Nach der Rücknahme der Beschwerde war das Beschwerdeverfahren einzustellen; die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1, 63 Abs. 3 Satz 1 GKG. [...]