SchlHOLG - Beschluss vom 13.04.2005 (9 W 68/05)
Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 2, 569 ZPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zwar kann entgegen der möglicherweise dem angefochtenen Beschluss zugrunde liegenden Annahme des Rechtspflegers [...]