OLG Rostock - Beschluss vom 06.07.2005 (1 W 11/04)
I. Die vom Landgericht zugelassene weitere Beschwerde ist zulässig und teilweise begründet. Einer erneuten, vom Führer der weiteren Beschwerde beantragten Anhörung der Ländernotarkasse gemäß § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO [...]