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OLG Rostock - Beschluss vom 08.11.2005 (8 W 41/05)

Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren für das Berufungsverfahren - Anwendung des § 134 BRAGO

Die gem. §§ 11 Abs. 1 RpflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1, 568, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. I. Die Beschwerde ist zulässig. Ausweislich der Erinnerungs- bzw. Beschwerdeschrift [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 02.11.2005 (8 W 97/05)

Schwerer Verfahrensfehler bei erkennbarer Nichtbefassung der Rechtspflegerin mit Nichtabhilfebeschluss

Die gem. § 11 Abs. 1 RpflG i. V. m. § 104 Abs. 3 ZPO zulässige Beschwerde führt zur Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses und Rückgabe der Sache an das Landgericht Schwerin - Rechtspflegerin, da weder der angefochtene [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 25.10.2005 (8 W 79/05)

Kostenfestsetzungsantrag gem. § 106 ZPO im eigenen Namen (des Rechtsanwalts) oder im Namen der vertretenen Prozesskostenhilfeparte...

I. Durch Urteil vom 29.09.2003 wurden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, 18 % der erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits zu tragen; die übrigen 82 % hatte die Klägerin zu tragen. Das Landgericht hatte [...]
OLG Rostock - Urteil vom 19.07.2005 (4 U 21/03)

Eigenschaften einer Schutzschicht vor Feuchtigkeit, die DIN 18195-10 entsprechen muss

I. Die Kläger machen gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses an die Eigentümergemeinschaft für die Beseitigung diverser Mängel an dem Gebäude ............ 5 in ....... geltend. Wegen des [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 19.07.2005 (3 W 53/05)

Absichtliches Zuschlagen der Tür des Sitzungssaales rechtfertigt die Verhängung eines Ordnungsgeldes

I. Das Amtsgericht Wismar verhängte gegen den Beklagten wegen ungebührlichen Verhaltens im Verhandlungstermin vom 02.03.2005 ein Ordnungsgeld in Höhe von 200,00 EUR, ersatzweise fünf Tage Ordnungshaft, weil er beim [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 12.07.2005 (1 W 4/04)

Pfändung des Kaufpreisanspruchs bei mehreren Grundstücksveräußerern

I. Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist statthaft (§ 27 Abs. 1 FGG), zulässig und auch begründet. Der angefochtene Beschluß beruht auf einer Verletzung des Rechts (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i. V. m. § 546 ZPO). [...]
OLG Rostock - Beschluss vom 06.07.2005 (1 W 11/04)

Kostenordnung: Die Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO

I. Die vom Landgericht zugelassene weitere Beschwerde ist zulässig und teilweise begründet. Einer erneuten, vom Führer der weiteren Beschwerde beantragten Anhörung der Ländernotarkasse gemäß § 156 Abs. 1 Satz 2 KostO [...]
OLG Rostock - Urteil vom 18.04.2005 (3 U 139/04)

Verrechnung eingezogener Gelder mit eigenen Honoraransprüchen des Rechtsanwalts zulässig

Nach insolvenzrechtlicher Anfechtung verlangt der Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der B. V. GmbH (Schuldnerin) von den Beklagten Rückerstattung von 12.884,80 EUR. Die Beklagten vertraten die Schuldnerin [...]