OLG München - Beschluss vom 06.05.2005 (11 W 1382/05)
I. Die Beklagte wendet sich gegen die Zuerkennung einer Terminsgebühr. Die Beklagte hatte den im Urkundenprozess geltend gemachten Anspruch im Urkundsverfahren anerkannt und sich die Geltendmachung der Rechte im [...]