LAG München - Urteil vom 17.08.2005 (9 Ta 344/05)
Soweit die Beklagtenvertreter mit ihrer Beschwerde die Bewertung des Antrages auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung mit einem Streitwert von EUR 31.817,16 (36 Monate x [...]